|
Legislative - Gesetzgebende Gewalt
Home | Legislative | Judikative | Exekutive
Die gesetzgebende Gewalt
Nationalrat
Die Bundesversammlung, das Parlament, besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern.
Die grössere, der sogenannte Nationalrat, setzt sich aus 200 Volksvertretern zusammen.
Gewählt werden diese Verteter auf kantonaler Ebene. Die Anzahl Nationalräte, die ein
Kanton stellt entspricht in etwa der Bevölkerungszahl der einzelnen Kantone.
Da das System der Sitzverteilung aber sehr träge ist, hinkt die Verteilung der
Bevölkerungsentwicklung um einiges nach. Kleine Kantone haben momentan eher zu viele
Sitze inne. Der Nationalrat wird in den Kantonen mit Proporzwahl gewählt.
Ständerat
Der Ständerat (Stand = Kanton) setzt sich aus 46 Abgeordneten zusammen. Auch diese
sogenantten Kantonsvertreter werden vom Volk auf kantonaler Ebene. Die Zahl 46 ist
natürlich kein Zufall, 23 Kantone = 46 Vertreter. Die sogenannten Vollkantone stellen
zwei, die Halbkantone einen Vertreter. Der Ständerat entspricht also in keinster
Weise der Grösse der Kantone, sondern wiederspiegelt vielmehr den Föderalismus im
Schweizerischen Staatenbund. Jeder Kanton hat dasselbe Gewicht. Die Ständeräte werden
in den Kantonen mit Majorzwahl gewählt (ausser im Kanton Jura).
Damit ein Gesetz oder ein Beschluss umgesetzt werden kann, müssen beide dieser Kammern
zustimmen. Zudem steht jedem Angehörigen einer dieser Kammern das Recht zu, neue
Gesetze und Beschlüse zu initiieren. Dieses Recht wird Initiativrecht genannt und ist
in der Verfassung verankert.
Präsident des Stände- bzw. Nationalrates
Das Präsidium des Stände- bzw. Nationalrates wird im Rotationsprinzip besetzt,
d.h. jedes Jahr werden National- und Ständerat von anderen Ratsmitgliedern präsidiert.
Der Präsident des Nationalrats ist der höchste Schweizer und nicht etwa der Bundespräsident.
Milizparlament
Das Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament, das heisst fast alle National- und
Ständeräte üben ihr Mandat nicht als Vollzeitjob aus. Sie erhalten vom Staat keinen Lohn, sondern
unter anderem Sitzungsgelder, Reisegelder, etc. Ein Nationalrates erhält rund 100'000 Franken pro Jahr.
Ständeräte kommen wegen der häufigeren Sitzungen auf einen etwas höheren Betrag.
Die Bundesversammlung
Die beiden Parlamentskammern National- und Ständerat beraten unter anderem sämtliche Verfassungsänderungen,
entscheiden über Gesetzesänderungen und üben die Oberaufsicht über die Bundesverwaltung aus.
Einmal jährlich tritt die vereinigte Bundesversammlung zusammen, um den Bundespräsidenten und dessen Stellvertreter zu wählen.
Weiter müssen sich die Mitglieder des Bundesrats alle vier Jahre neu wählen lassen.
Die Bundesversammlung wählt zudem:
* den Bundesrat (Exekutive),
* das Bundesgericht (Judikative),
* den Bundespräsidenten (Vorsteher der Bundesversammlung und der höchste Politiker),
* den Vizepräsidenten,
* den Bundeskanzler (Stabsschef) und
* in Krisenzeiten einen General der Armee.
|
|

Swiss Inside
Schweizerkreuz
Fussball
|